BETTENSTOPP 2.0


Der Bettenstopp bremst das Wachstum nicht.

Er entscheidet, wer wachsen darf.

Dass die touristische Entwicklung in Südtirol begrenzt werden muss, steht für mich außer Frage. Doch die Obergrenze, so wie sie heute gestaltet ist, erzeugt Nebenwirkungen, über die wir reden müssen. Ich arbeite selbst im Tourismus und sehe diese Dynamiken von innen. Gerade deshalb möchte ich den Gedankengang Schritt für Schritt offenlegen.

1. Der Bettenboom: vorhersehbar

Seit dem Bettenstopp sprießen die touristischen Projekte wie Pilze aus dem Boden. Ich verteidige diesen Boom nicht, aber er war absehbar. Wer in der Vergangenheit investiert und dadurch Rechte für eine touristische Tätigkeit erworben hat, wird sie sich nicht nehmen lassen. Es ist, als hätte ich ein Grundstück mit verbaubarer Kubatur erworben, und plötzlich heißt es: Das darfst du nicht mehr, und eine Alternative wird nicht gegeben.

Die erworbenen Rechte zu verlieren, hieße einen beträchtlichen wirtschaftlichen Verlust. Der starre Bettenstopp wirkt deshalb wie eine Zäsur: Entweder man baut sofort, oder man riskiert, die Wertanlage zu verlieren. Also wird gebaut, bevor es zu spät ist. Wer würde das nicht tun?

Vorausschauend wäre gewesen, schon vor zehn, fünfzehn Jahren keine neuen touristischen Zonen mehr auszuweisen. Dass erworbene Rechte erhalten bleiben und mit verlängerter Frist verwirklicht werden können, ist demokratisch. Der Boom ist also die logische Folge einer Regel ohne Übergangsmechanismen.

Der Boom ist also die logische Folge einer Regel ohne Übergangsmechanismen.

2. Der Wert der Lizenzen

Das Marktgesetz ist denkbar einfach: Je seltener und begehrter ein Gut, desto höher sein Wert. Mit dem Bettenstopp wird die Lizenz für die touristische Vermietung zur Mangelware. Aus einem einfachen Verwaltungstitel wird ein Vorrecht weniger, dessen Wert umgekehrt proportional zu seiner Verfügbarkeit steigt. Wer eine Lizenz besitzt, hält ein enormes Kapital in Händen. Wer keine besitzt, bleibt von einem Markt ausgeschlossen, der faktisch keine Neuzugänge mehr zulässt.

Die Folge ist Konzentration. Wer über Investitionskapital verfügt, meist große Gruppen, Investmentfonds, Hotelketten und strukturierte Betreiber, kann trotz des Stopps wachsen, indem er kleine Pensionen, Familienhotels oder andere Betriebe mit gültiger Lizenz aufkauft. Kleinunternehmen, oft familiengeführt, und junge Unternehmerinnen und Unternehmer, die im Tourismus eine Perspektive gehabt hätten, bleiben außen vor. Das ist nicht in Ordnung.

3. Das Bettenmonopol

Die Obergrenze hat das Wachstum nicht gestoppt. Sie hat lediglich ausgewählt, wer weiter wachsen darf, und das ist fast immer, wer schon vorher etwas in der Hand hatte. Wir bremsen also nicht den Tourismus, wir bauen ein Monopol auf.

Den Zugang zum Tourismussektor zu verschließen, ohne gleichzeitig in Alternativen zu investieren, nimmt ganzen Generationen junger Unternehmer*innen eine wirtschaftliche Perspektive, es sei denn, sie verfügen bereits über Vermögen oder einen bestehenden Betrieb.

Und jeder Abschottung folgt der Versuch, sie zu umgehen. Wer keine Lizenz mehr bekommt, wird auf hybride Modelle wie Kurzzeitmietverträge ausweichen: Mit höchstens vier pro Jahr lassen sich die wichtigsten Saisonen bereits abdecken. Oder es wird, mangels Alternative, schlicht schwarz vermietet und das Risiko einer Strafe in Kauf genommen, die angesichts des Gewinns ohnehin gering ausfällt.

4. Wir müssen das Ruder neu ausrichten

Landschaft, Lebensqualität, Wohnungsnot und Mobilität verlangen seit Langem, die touristische Entwicklung zu begrenzen. Eine Obergrenze ohne dynamische Begleitmechanismen ersetzt jedoch nur ein Problem durch ein anderes: den ungezügelten Tourismus durch einen Tourismus in den Händen weniger. Die Frage lautet deshalb nicht „wie viel Tourismus”, sondern: welcher Tourismus, für wen, und mit welchen Gegenleistungen kann das Land ihn tragen?

Eine Obergrenze ist notwendig. Sie muss aber von Regeln begleitet werden, die eine langfristig tragfähige lokale Wirtschaft stützen. Es braucht eine Obergrenze, die Entwicklung zugunsten der Gemeinschaft steuert, nicht eine, die das große Kapital stärkt.

Es braucht eine Obergrenze, die Entwicklung
zugunsten der Gemeinschaft steuert,
nicht eine, die das große Kapital stärkt.

VIER VORSCHLÄGE FÜR EINEN BETTENSTOPP 2.0

Vorschlag 1: Zugangskontingente für Klein- und Lokalbetriebe.

Die verbliebenen Bettenkontingente, gemeindlich oder landesweit, müssen ausdrücklich Familienbetrieben, kleinen und mittleren Unternehmen, jungen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie jenen vorbehalten bleiben, die im Gebiet wohnen und arbeiten. Mit der Begrenzung neuer Zimmervermieter auf zwei Einheiten hat das Land bereits einen ersten Schritt gesetzt. Dieser Grundsatz sollte konsequent auf den Beherbergungssektor ausgeweitet werden, indem die Obergrenze von 150 Betten pro Betrieb gesenkt wird.

Vorschlag 2: Ein Fonds für Wohnen und Diversifizierung.

Ein Landesfonds, gespeist aus der Ortstaxe und/oder den Wertsteigerungen auf Lizenzen, finanziert zwei Prioritäten:
1. sozialen Wohnbau und leistbare Mieten für die ansässige Bevölkerung
2. Anreize für Wirtschaftszweige jenseits des Tourismus

Vorschlag 3: Eine Politik, die Alternativen fördert.

Südtirol braucht keine große Industrie, sondern eine aktive Politik für Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung, digitales Handwerk und Wertschöpfungsketten für eine alpine Wirtschaft: Energie, Holz, Landschaftspflege, biologische und Nischenlandwirtschaft jenseits des Apfels. Dazu gehören eigene Gewerbeflächen, steuerliche Anreize für Miete oder Kauf von Geschäftsräumen und technische Ausbildung, damit die touristische Monokultur aufhört eine Monokultur zu sein.

Vorschlag 4: Aufenthalts- und Ausflugstourismus unterscheiden.

Der Bettenstopp wirkt nur auf jene, die übernachten. Ein Großteil des sichtbarsten Drucks entsteht aber durch den Tagestourismus: Er belastet Straßen, Parkplätze und Berge, ohne die Bettenzahl zu berühren und ohne nennenswerte Wertschöpfung vor Ort zu hinterlassen. Es braucht ergänzende Instrumente: Reservierungspflicht und begrenzter Zugang zu den sensibelsten Zielen für alle, die keine Übernachtung vor Ort nachweisen, dazu Zugangsgebühren und Preise, die den Ausflugstourismus nicht begünstigen. Am Pragser Wildsee und anderswo wurden solche Maßnahmen bereits erprobt. Der nächste Schritt ist, sie mit einheitlichen Kriterien auf alle belasteten Gebiete auszuweiten, statt weiterhin von Fall zu Fall zu reagieren. Eines muss dabei klar sein: Bewegungsfreiheit und Lebensqualität der Menschen, die hier leben, dürfen nicht eingeschränkt werden.

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